Landgericht Essen untersagt Werbung „Zahnersatz zum Nulltarif“

28. Jan.

Nach einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 15. Januar 2010 darf das Netzwerk “dent-net” nicht mehr mit den Slogans “Zahnersatz zum Nulltarif” oder “Zahnersatz ohne Zuzahlung” werben.

Damit folgt das Landgericht Essen einer Unterlassungsklage des Internetportals 2te-ZahnarztMeinung.de. Die Argumentation für den Beschluss: Das Werbeversprechen “Zahnersatz zum Nulltarif” richte sich zwar an alle Patienten, mache aber so viele Voraussetzungen und Einschränkungen geltend, dass acht von zehn Patienten die Leistungen letztendlich gar nicht in Anspruch nehmen könnten, auch wenn sie sich bemühten. “dent-net” muss das irreführende Werbeversprechen nun unterlassen und sicherstellen, dass seine Partner-Krankenkassen in diesem Sinne verfahren. Wird dies nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, beziehungsweise Ordnungshaft.

Quelle: KZV BW

Einen Kommentar schreiben