Umfrage: Kassen beraten falsch
26. Nov.
Gesetzliche Krankenkassen beraten Versicherte falsch – das zumindest werfen der Verbraucherfinanzdienst www.geld.de und das Nachrichtenportal www.news.de ihnen vor. Mitarbeiter der Portale hatten 100 Kassen, vorwiegend AOKen und BKKen, angerufen und sich als Privatversicherte ausgegeben.
Sie stellten den Kassenmitarbeitern folgende Frage: Muss ein vor dem 31.12.2002 privat Krankenversicherter zurück in die gesetzliche Krankenkasse, wenn er unter die für das Jahr 2009 geltende allgemeine Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro fällt? 72 Prozent der befragten AOK- und BKK-Mitarbeiter hätten eine falsche Antwort gegeben und behauptet, der Betroffene müsse wechseln. “Richtig wäre gewesen: Ist jemand bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert gewesen, so kann er in der privaten Krankenkasse bleiben. Für ihn gilt ein Bestandsschutz. Das trifft zumindest dann zu, wenn er zwar weniger als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 Euro verdient, aber mindestens 44.100 Euro”, heißt es in einer Pressemitteilung der Portale.
Sagten die Arufer nur, sie fielen jetzt unter die Berechnungsgrenze, habe es 80 Prozent falsche Antworten gegeben. Allerdings: Machten die Anrufer genauere Angaben zum aktuellen Einkommen, verringerte sich die Quote der falschen Angaben auf 40 Prozent.
Grund für die Falschauskünfte sei Nichtwissen über die Bestandsschutz-Regelungen: “Selbst im Internet sind nur schwer Informationen zu finden. Das Nichtwissen scheint bis hin in die Spitzengremien der gesetzlichen Krankenkassen zu reichen.” Der GKV-Spitzenverband habe mitgeteilt, in erster Linie sei der Arbeitgeber in der Pflicht, den Arbeitnehmer zu informieren. Die Kasse könne aus der Anmeldung des Arbeitgebers nicht erkennen, wie viel Geld er verdiene. Deshalb könne man nicht erkennen, ob er damit über oder unter der Jahresentgeltgrenze liege.
Quelle: fvdz



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