Gefährlicher Abrieb der Zähne
14. Mrz.
Berlin (ots) – Per Verordnung müssen Hersteller auf Zahncremetuben auflisten, welche Substanzen ihre Produkte enthalten. Freiwillig ist dagegen die Angabe des RDA-Wertes – eine nützliche Information, wenn man sie zu lesen weiß.
RDA steht für “Radioaktive Dentin Abrasion” und bildet das Maß für die abreibende Wirkung einer Zahncreme. Denn neben der Entfernung von Verfärbungen und Belägen kann es beim Zähneputzen auch zu einem Abrieb (=Abrasion) des Dentins kommen. Dentin ist die relativ weiche, knochenartige Hauptsubstanz des Zahns. Natürlich sind das pro Bürsteneinsatz verschwindend geringe Mengen, aber da die Menschen heute ihre natürlichen Zähne immer länger behalten, kann sich dieser Abrieb über Jahrzehnte summieren und zu einem ernsthaften Problem werden. Dies betrifft vor allem Zahnhälse, die durch einen Rückgang des Zahnfleisches freigelegt und besonders empfindlich werden.
Deshalb sollte man ausschließlich Zahncremes mit niedrigem RDA-Wert verwenden, denn je niedriger der Wert, desto geringer der Abrieb. Die meisten handelsüblichen Zahncremes liegen mit einem RDA-Wert um 70 im Bereich eines mittleren Abriebs, als stark abrasiv werten Zahnmediziner Produkte mit einem Wert über 100 und raten von deren Verwendung dringend ab. Einige Zahnweißzahncremes setzen zur Entfernung von Verfärbungen sogar auf RDA-Werte von bis zu 150.
Ein gewisser Abrieb ist allerdings notwendig, um Ablagerungen zu entfernen. Durch eine ausgewogene Rezeptur kann die Abrasion einer Zahncreme verringert werden, ohne damit eine große Einbuße des Reinigungspotentials hervorzurufen.
Prophylaxeexperten empfehlen, Produkte mit einem RDA-Wert um 30. Diese entfernen Beläge und Verfärbungen genauso zuverlässig wie Produkte mit höherer Abrasivität, schonen aber die Zahnsubstanz und leisten auch auf diesem Wege einen wichtigen Beitrag für eine lang anhaltende Zahngesundheit.
Quelle: fdg



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