Neue Honorarordnung gefährdet zahnmedizinische Versorgung von Kindern

12. Jan.

In einer gemeinsamen Initiative haben der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) und der Bundesverband der Kinderzahnärzte darauf aufmerksam gemacht, dass die niedrige RLV die zahnmedizinische Versorgung von Kindern bedroht. „Bundesweit stehen die Kinderzahnärzte mittlerweile vor dem Problem, Anästhesisten zu finden, die in der Lage sind, für die seit 1. Januar 2009 geltenden Regelleistungsvolumina von 29 bis 49 Euro pro Einsatz die notwendigen zahnärztlichen Vollnarkosen ambulant durchzuführen“, berichtet die Verbände in ihrer Stellungnahme.

Die Befürchtung, dass Kleinkinder mit schweren kariösen Gebisszerstörungen und erblichen Zahnkrankheiten, aber auch extrem ängstliche Kinder bis zu zwölf Jahren sowie Behinderte mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr qualitativ gut ambulant versorgt werden können, habe sich damit bestätigt. Die Verbände appellieren „an die Verantwortlichen im Gesundheitssystem, die Versorgung der jüngsten Zahnpatienten wieder sicherzustellen“.

Ohne Anästhesie sei eine Gebisssanierung bei möglichst geringer Belastung des kleinen Patienten nicht möglich. Bis zu 15 Prozent der deutschen Kleinkinder litten an schweren Zahnproblemen, die oftmals ohne ambulante Narkosen nicht behoben werden könnten. Betroffen seien rund 70.000 Kinder pro Geburtsjahrgang. „Wir werden schon bald keine Eingriffe bei kleinen Kindern mehr in unseren Praxen vornehmen können“, beklagte die Präsidentin des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte, Drs. Johanna Kant.

Nach Angaben der Oldenburger Zahnärztin wird es für sie und ihre Kollegen, die zahnerhaltend arbeiten, zunehmend schwieriger, Termine zur Behandlung in Vollnarkose für ihre kleinen Patienten zu bekommen. „Wenn die Anästhesisten nicht fair honoriert werden und bei jeder Narkose draufzahlen müssen, werden die Termine knapp“, sagte die BuKiZ-Präsidentin. Bereits jetzt gebe es lange Wartelisten. Da nütze es wenig, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) nun mit Disziplinarmaßnahmen versuchten, Anästhesisten zu zwingen, ein Dumpinghonorar für sich, ihr Personal sowie sämtliche Material- und Betriebskosten hinzunehmen. Das könne auf Dauer nur zu Schließungen von Anästhesiepraxen oder zur Verlagerung ihrer Tätigkeitsschwerpunkte führen. „Das ist keine Lösung“, kritisierte Kant.

Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt die Forderung der Verbände: „Die Vergütung der Narkoseleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen bei kleinen Kindern und bei Menschen mit Behinderungen muss angemessen sein. Daher muss der Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Einführung von Regelleistungsvolumina für die Abrechnung von Narkosen bei zahnärztlichen Eingriffen nach Kapitel 5 EBM, der mit Wirkung zum 01. Januar 2009 gefasst wurde, rückgängig gemacht werden“, heißt es in einer BZÄK-Stellungnahme.

Die zahnärztliche Behandlung dieses Patientenklientels sei in der GKV, dem deutlich erhöhten zeitlichen, personellen, räumlichen und apparativen Aufwand entsprechend, besser zu honorieren, und zwar außerhalb von Budget und Degression. Die Budgetierung für die Zahnbehandlung von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sei aufzuheben. „Ein Ausweg könnten Sondervereinbarungen zwischen den ambulant tätigen Anästhesisten und den Krankenkassen sein oder die gleiche Vergütung wie bei Narkosen zu anderen ambulanten Eingriffen/Operationen.“

Quelle: zänd

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